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    30 Fachbegriffe

    Immobilienkredit-Lexikon Österreich

    Fachbegriffe rund um Immobilienfinanzierung, Hypothek und Wohnkredit – verständlich erklärt mit Bezug auf österreichisches Recht (HIKrG, KSchG, ABGB) und Vorgaben der FMA und OeNB.

    Konditionen

    10 Begriffe

    Annuität

    Die Annuität ist eine gleichbleibende Rate, die aus Zins- und Tilgungsanteil besteht und für die Rückzahlung von Darlehen verwendet wird.

    Effektivzins / effektiver Jahreszins

    Der Effektivzins ist der tatsächliche jährliche Zinssatz, der alle Kosten eines Kredits beinhaltet und somit die tatsächliche Belastung für den Kreditnehmer transparent macht.

    Fixzins

    Ein Fixzins ist ein für eine definierte Laufzeit festgeschriebener Kreditzinssatz, der finanzielle Planungssicherheit bietet.

    Rückzahlungsplan / Tilgungsplan

    Der Tilgungsplan ist eine detaillierte Übersicht über die Rückzahlungen eines Kredits, aufgeteilt in Zins- und Tilgungsanteile.

    Sondertilgung

    Eine Sondertilgung ist eine außerplanmäßige Rückzahlung eines Kreditbetrags abseits der regelmäßigen Raten.

    Tilgung

    Die Tilgung ist die Rückzahlung des aufgenommenen Kreditbetrags an den Kreditgeber und reduziert die Restschuld des Darlehens.

    Umschuldung

    Eine Umschuldung ist der Austausch eines bestehenden Kredits durch einen neuen Kredit, oft zu günstigeren Konditionen.

    Variabler Zinssatz

    Ein variabler Zinssatz ist ein Zinssatz, der sich während der Kreditlaufzeit ändern kann und von Referenzindizes abhängt.

    Vorfälligkeitsentschädigung / Pönale

    Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Entgelt, das bei vorzeitiger Tilgung eines Kredits von der Bank verlangt werden kann.

    Zinsbindung / Fixzinsperiode

    Die Zinsbindung oder Fixzinsperiode ist der Zeitraum, für den der vereinbarte Zinssatz eines Kredits fixiert ist und sich nicht ändern kann.

    Hinweis zu den Inhalten

    Die Begriffserklärungen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Finanzierungs- oder Rechtsberatung. Bezug genommen wird auf das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG), das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sowie aufsichtsrechtliche Vorgaben der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Stand: 2026.

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