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    Nebenkosten
    auch: Courtage, Maklergebühr

    Maklerprovision Immobilienkauf

    Die Maklerprovision ist ein Entgelt für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie durch einen Makler.

    Was ist die Maklerprovision beim Immobilienkauf?

    Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit erhält. Sie wird fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein Kaufvertrag bzw. ein rechtlich bindendes Geschäft über eine Immobilie zustande kommt. Die Provision deckt die Leistungen des Maklers ab, wie die Objektsuche, Besichtigungen, Verhandlungen und die Unterstützung bei der Vertragsanbahnung.

    Bedeutung in Österreich

    In Österreich ist die Höhe der Maklerprovision gesetzlich durch die Immobilienmaklerverordnung (IMMV) des Wirtschaftsministeriums geregelt. Bei Kaufverträgen über Liegenschaften oder Eigentumswohnungen beträgt die Höchstprovision für Käufer und Verkäufer jeweils 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass der Käufer in der Regel maximal 3 % des Kaufpreises zzgl. USt. als Provision bezahlen muss (bis 2023 war dies auch für den Verkäufer üblich). Seit Juli 2023 gilt jedoch für Mietverträge das Bestellerprinzip, bei Kaufverträgen ist es weiterhin üblich, dass auch der Käufer eine Provision zahlt. Allerdings ist es Verhandlungssache, wer die Provision in welcher Höhe trägt.

    Der Makler hat nur dann Anspruch auf die Provision, wenn seine Tätigkeit kausal für den Vertragsabschluss war und das Geschäft auch tatsächlich zustande gekommen ist. Der Anspruch entsteht in der Regel mit der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages. Der Makler ist gemäß § 30b der Gewerbeordnung (GewO) zur umfassenden Aufklärung des Interessenten über alle wichtigen Umstände der Immobilie verpflichtet. Dazu gehört auch die Pflicht, über das Vorliegen eines Doppelmaklerverhältnisses (wenn der Makler für Käufer und Verkäufer tätig ist) zu informieren und den Provisionsanspruch transparent darzulegen.

    Praxisbeispiel

    Ein Ehepaar sucht über einen Makler nach einer Eigentumswohnung und findet über dessen Vermittlung ein passendes Objekt zu einem Kaufpreis von 450.000 Euro. Nach erfolgreichen Verhandlungen und der Unterzeichnung des Kaufvertrages wird die Maklerprovision fällig. Der Makler hat Anspruch auf 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % Umsatzsteuer von den Käufern. Das bedeutet, die Maklerprovision für die Käufer würde sich auf 3 % von 450.000 Euro (= 13.500 Euro) zuzüglich 20 % USt (= 2.700 Euro) belaufen, also insgesamt 16.200 Euro. Diese Nebenkosten müssen die Käufer zusätzlich zum Kaufpreis entrichten und in ihre Finanzierungsplanung einbebeziehen.

    Worauf Sie achten sollten

    Lassen Sie sich vom Makler bereits vor der Besichtigung und vor Vertragsanbahnung schriftlich über die Höhe der Provision und die anfallenden Nebenkosten aufklären. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht des Maklers (§ 30b GewO), sondern auch für Ihre Budgetplanung unerlässlich. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Makler und handeln Sie gegebenenfalls über die Provisionshöhe. Achten Sie darauf, ob der Makler als Doppelmakler auftritt und entsprechend transparent kommuniziert, und lassen Sie sich alle Unterlagen wie den Energieausweis aushändigen. Die Maklerprovision zählt zu den erheblichen Nebenkosten beim Immobilienkauf.

    Rechtliche Grundlagen

    • • Immobilienmaklerverordnung (IMMV)
    • • Gewerbeordnung 1994 (GewO) § 30b

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