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    auch: Anwaltskosten

    Notarkosten beim Immobilienkauf

    Notarkosten sind Honorare und Gebühren, die für Rechtsberatung, Vertragserrichtung und Treuhandschaft beim Immobilienkauf anfallen.

    Was sind Notarkosten beim Immobilienkauf?

    Notarkosten beim Immobilienkauf umfassen die Honorare für die vom Notar erbrachten Leistungen sowie allfällige Gebühren, die er im Zuge der Abwicklung einheben und an Dritte (z.B. Gerichtsgebühren) weiterleiten muss. Die Hauptaufgaben des Notars im Immobilienbereich sind die juristische Beratung, die Erstellung des Kaufvertrags, die Beglaubigung von Unterschriften und die treuhänderische Abwicklung der Kaufpreiszahlung sowie die Durchführung der Grundbuchseintragung. Diese Leistungen sind für einen rechtlich sicheren Immobilienerwerb in Österreich unerlässlich.

    Bedeutung in Österreich

    In Österreich ist die Einschaltung eines Notars oder Rechtsanwalts beim Immobilienkauf nicht nur üblich, sondern für wesentliche Schritte, wie die Beglaubigung von Unterschriften auf verbücherungsfähigen Urkunden (z.B. Kaufvertrag zur Grundbuchseintragung), gesetzlich vorgeschrieben. Notare unterliegen dem Notariatstarifgesetz (NTG), welches die Rahmenbedingungen für die Honorargestaltung festlegt. Neben dem Honorar für die Vertragserrichtung und Rechtsberatung können Notare auch als Treuhänder für die Abwicklung des Kaufpreises fungieren. Dies bedeutet, dass der Käufer den Kaufpreis auf ein Notartreuhandkonto einzahlt, von dem das Geld erst an den Verkäufer überwiesen wird, wenn alle Voraussetzungen für den Eigentumsübergang (z.B. Lastenfreiheit, Genehmigungen) erfüllt sind und die Eintragung im Grundbuch sichergestellt ist. Diese Treuhandschaft bietet sowohl Käufer als auch Verkäufer eine hohe Sicherheit.

    Die Kosten setzen sich in der Regel aus folgenden Posten zusammen:

    • Honorar für Vertragserrichtung und Rechtsberatung: Dieses Honorar wird nach dem Notariatstarifgesetz oder basierend auf einer individuellen Honorarvereinbarung berechnet. Ein häufiger Richtwert liegt bei 1 % bis 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.
    • Beglaubigungsgebühren: Für die amtliche Beglaubigung der Unterschriften auf dem Kaufvertrag.
    • Treuhandgebühren: Für die treuhänderische Abwicklung des Kaufpreises (oft ein Prozentanteil des Kaufpreises, z.B. 0,6 % bis 1 % zuzüglich 20 % Umsatzsteuer).
    • Barauslagen: Für Gebühren beim Grundbuch (Grundbuchseintragungsgebühr) und Finanzamt (Grunderwerbsteuer), die der Notar einzieht und weiterleitet.

    Es ist wichtig zu beachten, dass der Notar als unparteiischer Berater agiert und die Interessen beider Parteien wahrt.

    Praxisbeispiel

    Ein Ehepaar kauft eine Eigentumswohnung um 400.000 Euro. Sie beauftragen einen Notar mit der Abwicklung. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, berät das Ehepaar zu den rechtlichen Aspekten, organisiert die Beglaubigung der Unterschriften und übernimmt die treuhänderische Abwicklung des Kaufpreises. Für diese Leistungen fallen ein Honorar für die Vertragserrichtung (z.B. 1,5 % des Kaufpreises plus USt), Beglaubigungsgebühren und eine Treuhandgebühr (z.B. 0,8 % des Kaufpreises plus USt) an. Zusätzlich leitet der Notar die Zahlung der Grunderwerbsteuer und der Grundbucheintragungsgebühr an das Finanzamt und das Grundbuchgericht weiter. Die Gesamtkosten für den Notar (ohne die weitergeleiteten Steuern und Gebühren) könnten sich auf etwa 2 % bis 3 % des Kaufpreises belaufen.

    Worauf Sie achten sollten

    Lassen Sie sich vor der Beauftragung eines Notars einen detaillierten Kostenvoranschlag geben, der alle Honorare und voraussichtlichen Barauslagen transparent aufschlüsselt. Vergleichen Sie gegebenenfalls Angebote mehrerer Notare, obwohl die gesetzlichen Tarife eine gewisse Einheitlichkeit schaffen. Klären Sie, welche Leistungen im angebotenen Honorar enthalten sind (z.B. Beratung, Vertragserstellung, Treuhandschaft, Grundbuchgesuch). Die Notarkosten sind ein fixer Bestandteil der Nebenkosten beim Immobilienkauf und müssen in Ihre Finanzierungsplanung einbezogen werden. Die Treuhandschaft durch einen Notar bietet hohe Sicherheit und ist sehr empfehlenswert.

    Rechtliche Grundlagen

    • • Notariatstarifgesetz (NTG)
    • • Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
    • • Gerichtsgebührengesetz (GGG)

    Persönliche Beratung zu Ihrer Finanzierung

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