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    auch: GB-Gebühr

    Grundbucheintragungsgebühr

    Die Grundbucheintragungsgebühr ist eine gesetzliche Gebühr für die Eintragung von Eigentumsrechten und Pfandrechten im Grundbuch in Österreich.

    Was ist die Grundbucheintragungsgebühr?

    Die Grundbucheintragungsgebühr ist eine gesetzlich vorgeschriebene Gebühr, die in Österreich für jede Eintragung oder Anmerkung im Grundbuch zu entrichten ist. Sie fällt typischerweise beim Erwerb von Immobilieneigentum sowie bei der Eintragung von Pfandrechten zur Besicherung von Krediten an. Die Gebühr dient der Deckung der Verwaltungskosten für die Führung des Grundbuchs durch die Gerichte und ist im Gerichtsgebührengesetz (GGG) geregelt. Es handelt sich um eine der unvermeidbaren Nebenkosten beim Immobilienkauf oder der Immobilienfinanzierung.

    Bedeutung in Österreich

    In Österreich sind die Grundbucheintragungsgebühren ein fixer Bestandteil der Nebenkosten beim Immobilienerwerb. Gemäß § 31 Gerichtsgebührengesetz (GGG) beträgt die Gebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch 1,1 % des Kaufpreises oder des Verkehrswertes der Immobilie. Für die Eintragung eines Pfandrechts (z.B. einer Hypothek für einen Bankkredit) fallen zusätzlich 1,2 % der Pfandrechtssumme an. Diese Pfandrechtssumme entspricht in der Regel der Höhe des Kreditbetrages zuzüglich eines Aufschlags für Nebenforderungen (z.B. Zinsen und Kosten), um der Bank eine ausreichende Sicherheit zu gewährleisten. Diese Gebühren sind vom Erwerber bzw. Kreditnehmer zu tragen und sind zwingend zu entrichten, damit die jeweilige Eintragung im Grundbuch vorgenommen wird. Ohne die Eintragung des Eigentumsrechts ist der Erwerb rechtlich nicht vollständig, und ohne die Eintragung des Pfandrechts wird die Bank den Kredit in der Regel nicht auszahlen.

    Praxisbeispiel

    Eine Person kauft eine Wohnung zu einem Kaufpreis von 300.000 Euro und benötigt einen Kredit von 250.000 Euro, für den eine Hypothek in Höhe von 300.000 Euro (Kreditbetrag plus Nebenforderungen) eingetragen werden soll. Die Grundbucheintragungsgebühr für das Eigentumsrecht beträgt 1,1 % von 300.000 Euro, also 3.300 Euro. Die Gebühr für die Eintragung des Pfandrechts beträgt 1,2 % von 300.000 Euro, also 3.600 Euro. Insgesamt belaufen sich die Grundbucheintragungsgebühren in diesem Fall auf 6.900 Euro. Diese Kosten sind über den Kaufpreis hinaus zusätzlich vom Käufer zu tragen und müssen bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.

    Worauf Sie achten sollten

    Planen Sie die Grundbucheintragungsgebühren immer fest in Ihr Finanzierungsbudget ein, da sie einen nicht unerheblichen Posten der Nebenkosten darstellen. Sie fallen zusätzlich zur Grunderwerbsteuer und den Notarkosten an. Achten Sie darauf, dass der Notar oder Rechtsanwalt, der die Vertragsabwicklung übernimmt, Sie transparent über alle anfallenden Gebühren informiert. Die Gebühren sind in der Regel unmittelbar nach Vertragserrichtung und vor der Eintragung im Grundbuch fällig. Bei der Berechnung der Pfandrechtsgebühr sollten Sie bedenken, dass die eingetragene Pfandrechtssumme oft über dem tatsächlichen Nettokreditbetrag liegt, um der Bank für den Fall einer Verwertung ausreichend Sicherheit zu bieten.

    Rechtliche Grundlagen

    • • § 31 Gerichtsgebührengesetz (GGG)

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