Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer, die in Österreich beim Übergang eines Grundstücks, Grundstücksteils oder eines grundstücksgleichen Rechts (z.B. Baurecht) von einem Eigentümer auf einen anderen fällig wird. Sie ist eine der wesentlichen Nebenkosten beim Immobilienkauf und wird vom Finanzamt eingehoben. Die Höhe der Steuer richtet sich in der Regel nach dem Wert der Gegenleistung, also dem Kaufpreis der Immobilie.
Bedeutung in Österreich
In Österreich ist die Grunderwerbsteuer (GrESt) im Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) geregelt. Gemäß § 4 GrEStG beträgt der allgemeine Steuersatz 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis der Immobilie. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen:
- Bei unentgeltlichen Erwerben oder Erwerben im Familienverband (z.B. Schenkung, Erbschaft, Übertragung an nahe Angehörige): Hier kommt ein Stufentarif zur Anwendung bei sogenannten Übertragungen im Familienverband. Die Bemessungsgrundlage ist hier nicht der Verkehrswert, sondern der in der Bundesabgabenordnung (BAO) festgelegte Grundstückswert. Die Steuersätze sind gestaffelt: für die ersten 250.000 Euro 0,5 %, für die nächsten 150.000 Euro 2 % und darüber hinaus 3,5 %.
- Baurechte: Auch der Erwerb von Baurechten unterliegt der Grunderwerbsteuer.
- Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen: Für bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge gelten ebenfalls spezielle Regelungen.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Bundessteuer und muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist (oft 15 Tage) nach der Beurkundung des Rechtsvorganges durch einen Notar oder Rechtsanwalt beim Finanzamt angemeldet und selbst berechnet und abgeführt werden. Sie ist eine wichtige Planungsgröße bei jedem Immobilienkauf. Der Käufer ist in der Regel der Steuerschuldner, es sei denn, im Vertrag wird etwas anderes vereinbart.
Praxisbeispiel
Eine Privatperson kauft eine Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis von 300.000 Euro. Da es sich um einen entgeltlichen Erwerb von einem fremden Dritten handelt, kommt der allgemeine Steuersatz von 3,5 % zur Anwendung. Die Grunderwerbsteuer beträgt somit 3,5 % von 300.000 Euro, also 10.500 Euro. Diese Summe muss zusätzlich zum Kaufpreis entrichtet werden. Der Notar, der den Kaufvertrag erstellt, wird die Grunderwerbsteuer beim Finanzamt anmelden und in der Regel auch die Abwicklung der Zahlung für den Käufer übernehmen, um die ordnungsgemäße Eintragung im Grundbuch zu gewährleisten.
Worauf Sie achten sollten
Die Grunderwerbsteuer ist ein fixer, nicht verhandelbarer Kostenfaktor beim Immobilienkauf. Berücksichtigen Sie diesen Posten unbedingt in Ihrer Finanzierungsplanung. Lassen Sie sich von Ihrem Notar oder Rechtsanwalt die genaue Höhe der Steuer transparent aufschlüsseln, insbesondere wenn es sich um einen Erwerb im Familienverband handelt, um sicherzustellen, dass der richtige Tarif angewendet wird. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist eine Voraussetzung für die Durchführung der Grundbucheintragung des Eigentumsrechts. Versäumen Sie nicht, die Steuer rechtzeitig zu entrichten, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen
- • Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG)
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