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    auch: Grundpfandrecht, Grundschuld (oft im deutschen Kontext gleichgesetzt, in AT strenggenommen anders)

    Hypothek / Pfandrecht

    Die Hypothek ist in Österreich ein vertraglich vereinbartes Pfandrecht an unbeweglichen Sachen, das zur Sicherung von Forderungen dient.

    Was ist Hypothek / Pfandrecht?

    In Österreich ist der Begriff Hypothek ein spezifisches, vertraglich vereinbartes Pfandrecht an unbeweglichen Sachen, also an Liegenschaften. Ein Pfandrecht generell ist ein dingliches Recht an einer Sache (hier: Immobilie), das dem Gläubiger (Kreditinstitut) das Recht gibt, sich bei Nichtzahlung einer Forderung aus dem Erlös der Sache zu befriedigen. Der Begriff Hypothek ist im Grunde ein Synonym für ein grundbücherliches Pfandrecht an Liegenschaften. Es dient primär dazu, eine Geldforderung (z.B. den Immobilienkredit) abzusichern. Der Kreditnehmer stellt seine Immobilie als Sicherheit zur Verfügung, ohne dass er den Besitz an ihr verliert. Das Pfandrecht wird im Grundbuch eingetragen und ist somit öffentlich einsehbar, was für Rechts- und Verkehrssicherheit sorgt. Bei Nichterfüllung der Kreditverpflichtungen ist das Kreditinstitut berechtigt, die Zwangsversteigerung der Liegenschaft zu beantragen und aus dem Erlös seine Forderung zu befriedigen.

    Bedeutung in Österreich

    Die Hypothek, bzw. das grundbücherliche Pfandrecht, ist die wichtigste und gängigste Form der Kreditsicherung bei Wohnbaufinanzierungen in Österreich. Gemäß den §§ 447 ff. des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) wird die Möglichkeit der Bestellung eines Pfandrechts an Liegenschaften umfassend geregelt. Kreditinstitute verlangen in der Regel die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch als primäre Sicherheit für die gewährten Hypothekar- und Immobilienkredite. Die Höhe der eingetragenen Hypothek übersteigt oftmals die tatsächliche Kreditsumme (sogenannte Höchstbetragshypothek), um Zinsen, Gebühren und allfällige Kosten einer Exekution abzudecken. Dies bietet dem Kreditinstitut eine wesentliche Absicherung und beeinflusst die Höhe und Konditionen der Kreditvergabe maßgeblich. Ohne eine ausreichende Besicherung mittels Hypothek sind Immobilienfinanzierungen in Österreich im Regelfall nicht möglich.

    Praxisbeispiel

    Ein Kreditnehmer nimmt in Österreich einen Immobilienkredit in Höhe von 300.000 Euro für den Kauf einer Eigentumswohnung auf. Zur Besicherung dieses Kredits wird zugunsten der darlehensgebenden Bank eine Hypothek im Grundbuch der Eigentumswohnung eingetragen. Die Vereinbarung sieht eine Höchstbetragshypothek von z.B. 360.000 Euro vor, um auch mögliche Zinsnachforderungen oder Kosten der Verwertung abzudecken. Diese Eintragung erfolgt im Lastenblatt (C-Blatt) des Grundbuchs. Sollte der Kreditnehmer die monatlichen Annuitäten nicht mehr leisten können, ist die Bank aufgrund dieses Pfandrechts berechtigt, die Zwangsversteigerung der Immobilie einzuleiten, um aus dem Versteigerungserlös ihre ausständige Forderung zu erhalten. Der Kreditnehmer kann in der Zwischenzeit die Immobilie weiterhin bewohnen oder nutzen.

    Rechtlicher Rahmen

    Die rechtlichen Grundlagen für das Pfandrecht und somit die Hypothek sind im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in den §§ 447 bis 471 ausführlich geregelt. Insbesondere § 447 ABGB definiert das Pfandrecht als das Recht, sich aus einer Sache für eine Forderung zu befriedigen. Die Spezifika des grundbücherlichen Pfandrechts finden sich auch in der Grundbuch- und Eintragungsverfahren. Für die Bestellung einer Hypothek sind die Unterfertigung eines Notariatsaktes oder eine notariell beglaubigte Urkunde sowie die Eintragung in das Grundbuch zwingend erforderlich. Das HIKrG (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz) (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz) regelt zwar die Rahmenbedingungen der Kreditvergabe, die Besicherung mittels Pfandrecht ist jedoch im ABGB verankert. Gemäß § 7 HIKrG muss das Kreditinstitut eine gründliche Prüfung der Sicherheiten vornehmen, zu denen das grundbücherliche Pfandrecht zählt. FMA-Verordnungen tragen zudem zur Bewertung von Beleihungswerten bei.

    Worauf Sie achten sollten

    Verstehen Sie, dass die Bestellung einer Hypothek mit Kosten verbunden ist (Gerichtsgebühren für die Eintragung im Grundbuch, Notariatsgebühren für die Beglaubigung oder Errichtung von Urkunden). Diese Kosten sind bei der Finanzierungsplanung zu berücksichtigen. Prüfen Sie die Höhe der eingetragenen Hypothek und die damit verbundenen Konditionen im Kreditvertrag. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Pflichten im Zusammenhang mit dem Pfandrecht verstehen, insbesondere die Konsequenzen einer Nichtzahlung. Nach vollständiger Rückzahlung des Kredits haben Sie das Recht auf Löschung der Hypothek aus dem Grundbuch. Dies ist ein wichtiger administrativer Schritt, um die Immobilie lastenfrei zu stellen. Die Hypothek ist ein Schutz für die Bank, aber auch ein Indikator für hohe Beträge an Eigenmittel, die die Bank nicht finanzieren muss.

    Rechtliche Grundlagen

    • • ABGB §§ 447ff
    • • HIKrG
    • • Grundbuchgesetz

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